Linzen & Partner- Immobilien

 Ihr Partner rund um die Immobilie


Das Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig. Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Die umseitige/ beigefügte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Diese Informationen wurden von uns nicht überprüft, deshalb können wir für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.  Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Unsere Vermittlung eines oder mehrerer Objekte(s) ist/ sind provisionspflichtig. Anspruch auf die Provisionszahlung entsteht am Tage der Unterzeichnung des Kaufvertrages/ Mietvertrages durch den Käufer/ Verkäufer je zur Hälfte bzw. Mieter/ Vermieter je zur Hälfte und ist durch diesen an diesem Tag in bar, i.d.R. in Höhe von 6 % des notariell beurkundeten Kaufpreises Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UStG oder 2.800,- € pauschal bei einem Kaufpreis von unter 50.000,- €, Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UStG, bei Kauf, 2,0 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt. bei Anmietung einer Wohnung mit Suchauftrag eines Interessenten, 3,0 Monatsnettokaltmieten, Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 des UStG bei Anmietung einer Gewerbefläche zu zahlen (Abweichungen sind im Angebot/ Exposé separat geregelt). Bei Anmietung eines Objektes und späterem Kauf ist zuerst die o. g. Anmietungsprovision zu begleichen, bei späterem Kauf innerhalb von 5  Jahren nach Anmietung die o. g. Kaufprovision. Die Anmietungsprovision wird dann auf die bereits bezahlte Kaufprovision angerechnet.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

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